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Stand: Juli 2025

AUMA CORALINK Nutzungsbedingungen

Innerhalb dieses Dokuments werden die folgenden AUMA Produktbezeichnungen

unter dem Begriff „CORALINK Module” zusammengefasst.

I. Sicherheits- und Warnhinweise

Die folgenden Sicherheits- und Warnhinweise beziehen sich allgemein auf durch AUMA bereitgestellte Software und Applikationen, die geeignet sind, den Zustand eines AUMA Antriebssystems zu verändern.

Personenqualifikation

VORSICHT: Die Verwendung der CORALINK Module zur Inbetriebnahme, Bedienung oder Wartung von AUMA Antriebssystemen, darf nur durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen, das vom Anlagenbetreiber oder Anlagenbauer dazu autorisiert wurde. Vor Arbeiten mit den CORALINK Modulen muss das Fachpersonal diese Nutzungshinweise gelesen und verstanden haben, sowie anerkannte Regeln zur Arbeitssicherheit kennen und beachten. Der Anlagenbetreiber hat sicherzustellen, dass nur autorisiertes Fachpersonal Zutritt und Zugriff von den CORALINK Modulen unterstützten Antriebssystemen erhält.

Sicherheitshinweise/Warnungen

WARNUNG: Vor der ersten Inbetriebnahme:

Vor der ersten Inbetriebnahme ist es wichtig, dass alle Einstellungen daraufhin überprüft werden, ob sie mit den Anforderungen der Anwendung übereinstimmen. Bei falscher Einstellung können anwendungsbedingte Gefahren ausgehen wie z.B. die Beschädigung der Armatur oder der Anlage.

WARNUNG: Bei Verwendung von CORLINK Modulen:

Die CORALINK Module ermöglichen es dem Anwender, Parameter des Antriebsystems zu verändern. Dazu zählen insbesondere kritische Werte wie beispielhaft Grenzwerte der Drehmomente des Antriebssystems oder das Einstellen der Armaturenendlage. Das Auslösen von Befehlen wie z.B. Fahrbefehlen (Fahrt Richtung AUF, Fahrt Richtung ZU, Fahrt auf Position SOLL) ist als kritische Aktion anzusehen.

Nach der Veränderung von Parametern oder vor dem Auslösen von Fahrbefehlen ist es ebenso wichtig, dass alle Einstellungen daraufhin überprüft werden, ob sie immer noch mit den Anforderungen der Anwendung übereinstimmen. Bei unsachgemäßer Parametrierung können vom Antriebssystem anwendungsbedingte Gefahren ausgehen wie z.B. die Beschädigung der Armatur oder der Anlage.

II. Allgemeine Nutzungsbedingungen der ...

  1. ... CORALINK Module
    1. Diese CORALINK Module richten sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer und Unternehmen sowie deren Mitarbeiter, die Stellantriebe der AUMA Riester GmbH & Co. KG und der verbundenen Unternehmen betreiben oder warten. Anbieter der CORLINK Module ist AUMA Riester GmbH & Co. KG, Aumastr. 1, 79379 Müllheim/Deutschland („AUMA“).
    2. Die CORALINK Module integrieren in einer weiteren Ausbaustufe auch Funktionalitäten, welche den Abruf von technischen Dokumenten und kundenbezogenen Geschäftsinformationen aus dem Warenwirtschaftssystem von AUMA erlauben (vgl. Ziff. 3 b). Hierzu ist eine Registrierung notwendig.
    3. Mittels der CORALINK Module kann der Nutzer
      1. Parameter der unterstützten AUMA Antriebssysteme auslesen, verändern und auf das Antriebssystem zurückschreiben. Damit ist es möglich, Antriebsysteme in Betrieb zu nehmen, zu konfigurieren und zu steuern, bspw. Fahrbefehle auszulösen.
      2. in der erweiterten Ausbaustufe einfach und unkompliziert vor Ort auftragsspezifische Dokumentation sowie allgemeine Informationen zu AUMA Stellantrieben abrufen. Der Anwender kann hierzu den auf dem Typenschild des Stellantriebs befindlichen DataMatrix-Code scannen, um den Stellantrieb zu identifizieren. Alternativ kann der Anwender die Seriennummer des Stellantriebs oder eine zugeordnete AUMA Auftragsnummer manuell eingeben. Im Offline-Betrieb wird die Seriennummer gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt werden die angefragten Dokumente bei Herstellung einer Internetverbindung in den CORALINK Modulen bereitgestellt.
      3. soweit einschlägig, Auma Cloud Service Dienste nutzen. Im Basisumfang bietet die AUMA Cloud dem Nutzer u.a. die Möglichkeit, Berechnungen (z.B. Uptime des Antriebs) durchzuführen, KPI zu messen und weiterführende Informationen und Daten über den AUMA Antrieb zu erhalten, um insbesondere vorausschauende Wartungen entsprechend der Belastung und des Bedarfs zu unterstützen. Das CORALINK Plus Angebot erlaubt mehr als 100 Geräte zu verwalten und enthält einen erweiterten Funktionsumfang u.a. eine Excel Import Funktion zum einfachen Einstieg in ein Asset-Management.
    4. AUMA behält sich das Recht vor, die angebotenen Funktionalitäten und Dienste jederzeit zu erweitern, zu verändern und/oder Verbesserungen vorzunehmen.
    5. Alle Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt gepflegt. Eine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher über die CORALINK Module abrufbaren Dokumentationen und Informationen kann jedoch nicht übernommen werden. Ebenso übernimmt AUMA keine Gewähr für die Funktionalität, insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit (24/7) der bereitgestellten Informationen noch für das Ausbleiben anderweitiger technischer Störungen.
    6. Um auftragsspezifische Daten abrufen zu können oder AUMA Cloud Service Dienste zu nutzen, muss sich der Nutzer zuvor registrieren. Dabei verpflichtet sich der Nutzer zur richtigen und vollständigen Angabe der bei der Registrierung abgefragten Daten zum Unternehmen sowie zu seiner Person, die von ihm im Falle von Änderungen auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten werden. Eine Aktualisierung kann der Nutzer im eingeloggten Zustand unter "persönliche Daten ändern" vornehmen.
    7. Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort (auch auf Nachfrage) Dritten nicht bekannt zu geben.

      Der Nutzer haftet für Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere der Nichtbeachtung der Sicherheits- und Warnhinweise entstehen.

      Der Nutzer haftet weiter für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein schuldhaftes Verhalten Dritte von seinem Passwort Kenntnis erhalten und dieses unberechtigt, insbesondere zum Abruf von auftragsspezifischen Informationen nutzen. Sollte sein Passwort gestohlen worden sein oder erhält er Kenntnis, dass sein Passwort durch Dritte unrechtmäßig genutzt wird, ist die AUMA umgehend, vorzugsweise über das Kontakt-Formular per E-Mail hierüber zu benachrichtigen. AUMA behält sich vor, den Zugang bei Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen vorläufig zu sperren.
    8. Die Haftung für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestimmt sich, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt:
      1. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von AUMA herbeigeführt werden, haftet diese unbeschränkt.
      2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch AUMA ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Absatz d) bleibt unberührt. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn die Erfüllung dieser Pflicht die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der Nutzer auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen darf.
      3. Im Fall von Ziff. 9 Abs. b) haftet AUMA für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf Euro 5.000,- , im Vertragsjahr begrenzt auf maximal Euro 10.000,- .
      4. Die Haftung für Personenschäden, das heißt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbegrenzt. Die gesetzlich zwingende Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
      5. Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet AUMA nur, soweit es die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn die Erfüllung dieser Pflicht die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der Auftraggeber auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen darf. Die Haftung von AUMA ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
      6. Sämtliche Ansprüche unter dieser Ziff. 9 verjähren innerhalb von 1 Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder in Fällen zwingender Haftung, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz.
    9. Die auf unseren Seiten verwendeten Marken und Gestaltungselemente sind geistiges Eigentum der AUMA Riester GmbH & Co. KG oder Ihrer Rechtegeber. Dies gilt insbesondere für AUMA Riester Marken, Abbildungen, Typenschilder, Firmenlogos und Embleme. Eine Vervielfältigung oder Verwendung (oder Teilen davon) in elektronischen Medien oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von AUMA gestattet. Die durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.
  2. ... CORALINK Plattform
  3. Vorbemerkungen:

    Der Kunde betreibt eine Anlage mit Produkten von AUMA. Im Rahmen des After-Sales erbringt AUMA verschiedene Leistungen gegenüber dem Kunden. Teil dieser Leistungen sind insbesondere digitale Dienste („Datendienste“) auf der AUMA Cloud im weiteren Verlauf als AUMA CORALINK Plattform („Plattform“) benannt. Die Zurverfügungstellung der Plattform erfolgt dabei durch die Vertragspartei AUMA Riester GmbH & Co. KG (nachfolgend „Betreiber“), mit welcher der Kunde diese Nutzungsbedingungen schließt.

    1.Geltungsbereich
    1.1.Diese Nutzungsbedingungen für das Betreiben der Plattform mitsamt der Einräumung der hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zugunsten des Kunden.
    1.2.Der Plattformnutzer ist dabei eine natürliche Person, Mitarbeiter oder Vertreterin des Kunden (nachfolgend „Nutzer“).
    1.3.Die in diese Nutzungsbedingungen verwendeten Begriffe entsprechen den in den AGB definierten Begriffen.
    2.Abschluss der Nutzungsvereinbarung, Nutzeraccount und -registrierung, Zugang zur Plattform
    2.1.Die Nutzungsvereinbarung zwischen dem Kunden und dem Betreiber wird mit erstmaliger Registrierung auf der Plattform geschlossen.
    2.2.Zur Nutzung der Plattform muss sich der Kunde mit Hilfe eines der CORALINK Module oder im AUMA Web-Portal (https://cloud.auma.com/login) registrieren und ein individuelles Nutzerkonto einrichten für den Erhalt der kostenfreien CORALINK Basisfunktion. Unter Verwendung der in einer Order Form angegebenen E-Mailadressen können die Accounts der Basisversion auf einen CORALINK Plus Account hochstufen. Eine Registrierung ist pro Nutzer nur einmalig gestattet und bedarf der Prüfung und Freischaltung.
    2.3.Soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist, ergibt sich die Anzahl der durch den Kunden vertragsgemäß erstellbaren CORALINK Plus Nutzeraccounts aus der Order Form. Soweit der Kunde weitere als die im Angebot oder in sonstiger Weise vereinbarten Nutzeraccounts anlegen möchte, wird dies der Kunde unverzüglich AUMA mitteilen.
    3.Vertragsgegenstand
    3.1.Mit Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung erhält der Kunde Zugriff auf die Plattform des Betreibers und den damit verbundenen digitalen Diensten.
    3.2.Der Funktionsumfang der kostenlosen Basisversion ist limitiert auf die Verwaltung von max. 100 Geräten.
    3.3.Der Kunde erhält mit Registrierung eine zeitlich begrenzte Testphase. Die Testphase ist auf eine Anzahl der Geräte und Funktionen limitiert. Während der kostenlosen Testphase kann der Kunde die Dienste der Plattform mit limitierten Funktionen nutzen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, sich mehrfach oder wiederholt mit der gleichen oder verschiedenen E-Mail-Adressen zu registrieren, um die kostenlose Testphase mehrfach oder wiederholt in Anspruch zu nehmen.
    4.Einräumung von Nutzungsrechten, Freistellung
    4.1.Dem Betreiber stehen sämtliche Urheberrechte an der Plattform zu. Der Betreiber räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des Vertrages, räumlich unbeschränkt sowie nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang vertragsgemäß zu nutzen.
    4.2.Der Kunde räumt dem Betreiber alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an ohne Weiteres für den Betreiber verfügbaren Daten im Sinne des Art. 2 Nr. 17 der EU VO (EU) 2023/2854 (nachfolgend „ohne Weiteres verfügbare Daten“) ein. Zu diesen ohne Weiteren verfügbaren Daten gehören die von den verbundenen Produkten des Kunden generierten Maschinendaten, Telemetriedaten, wie Messwerte zur Nutzung der Plattform, Statistiken, Kennzahlen zum Zustand und zur Performance der vom Kunden eingesetzten Systemkomponenten und vergleichbare technische Daten. Der Betreiber erhält insbesondere das Recht zur Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung solcher ohne Weiteres verfügbare Daten, z.B. um dem Kunden auf Basis der verarbeiteten Daten proaktiv Vorschläge für vorausschauende Wartungsmaßnahmen unterbreiten zu können oder die Datendienste zu verbessern.
    4.3.Der Kunde stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit
    1. den ohne Weiteres verfügbaren Daten oder deren Bereitstellung;
    2. sämtlichen übrigen Inhalten, die der Kunde über die Plattform dem Betreiber zur Verfügung stellt;
    3. der Nutzung der Plattform durch die Nutzer in einer Weise, die die Rechte Dritter verletzt oder beeinträchtigt;
    4. Verstößen des Kunden oder Nutzer bei Nutzung der Plattform gegen anwendbare gesetzliche Vorschriften
    frei, es sei denn, der Kunde ist hierfür nicht verantwortlich.
    4.4.Soweit und sofern die ohne Weiteres verfügbaren Daten oder durch den verbundenen Dienst generierten Daten Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 GeschGehG enthalten, kann der Dateninhaber oder der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses, die Pflicht zur Weitergabe dieser Daten des Kunden gem. Art. 4, 5 Data Act vom Abschluss und der vom Kunden nachzuweisenden Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen abhängig machen, die erforderlich sind, um die Vertraulichkeit der Geschäftsgeheimnisse, insbesondere gegenüber Dritten, zu wahren. Kommt der Kunde dem nicht nach, kann der Betreiber die Weitergabe dieser Daten verweigern.
    5.Verantwortung und Mitwirkung des Kunden
    5.1.Der Kunde unterstützt den Betreiber bei der vertragsgemäßen Leistungserbringung auf eigene Kosten und schafft die notwendigen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Dabei ist der Kunde insbesondere verantwortlich für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der technischen Systemanforderungen, die im Verantwortungsbereich des Kunden für den Zugang zur Plattform erforderlich sind (z.B. erforderliche Hardware, Software wie z.B. Web-Browser, mobile Endgeräte, Internetzugang);
    5.2.Weiter ist der Kunde verantwortlich für sämtliche geschäftlichen Entscheidungen, die auf Basis der Nutzung der Plattform getroffen werden.
    5.3.Der Kunde wird sämtliche Daten, die für die kundenseitige Nutzung der Plattform erforderlich sind, dem Betreiber als Verbindungs- und Übertragungsweg nur über die Plattform zur Verfügung stellen. Werden Daten außerhalb der Plattform dem Bertreiber übermittelt (bspw. per E-Mail), steht es im Ermessen des Betreibers, diese Daten für die Nutzung des Kunden auf der Plattform bereitzustellen.
    6.Verfügbarkeit
    6.1.Der Betreiber gewährleistet eine verfügbare Betriebszeit der Dienste der CORALINK von 98% im Jahresmittel für CORALINK Plus Nutzeraccounts. Die benannte verfügbare Betriebszeit beinhaltet nicht geplante Wartungszeiten oder Störungen der Verfügbarkeit außerhalb der Sphäre des Betreibers. Geplante Wartungsfenster werden dem Kunden vorab angekündigt.
    6.2.Wird die verfügbare Betriebszeit nicht eingehalten, so ist der Kunde unter den nachfolgenden kumulativen Voraussetzungen berechtigt, im Folgejahr eine Gutschrift oder einen Nachlass in gleicher Höhe zu erhalten.
    Der Kunde lässt dem Betreiber alle zur Anspruchsprüfung notwendigen Informationen zukommen, insbesondere
    1. eine ausführliche Beschreibung des Vorfalls,
    2. Angaben zum Zeitpunkt und zur Dauer des Ausfalls,
    3. Anzahl und Standort(e) der betroffenen Nutzer (falls zutreffend) und
    4. Beschreibungen der Versuche des Kunden, den Vorfall nach Auftreten zu beheben.
    Diese Informationen werden innerhalb eines Monats nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der Vorfall aufgetreten ist, dem Betreiber übermittelt.
    7.Support

    Der Kunde wendet sich für sämtliche Anfragen (inklusive Fehler- oder Störungsmeldungen) an den lokalen Support-Dienst von AUMA des jeweiligen Landes. Für die CORALINKG PLUS Accounts gelten die vgl. Ziffer 7 AGB CORALINK Datendienste.

    Vertraulichkeit / Geheimhaltung / Datenschutz

    7.1.Die Vertragspartner verpflichten sich, über sämtliche ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren und solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen. Die Vertragspartner werden nur solchen Mitarbeitern und Subunternehmern Zugang zu den vertraulichen Informationen verschaffen, die für die Zwecke der Vertragserfüllung Kenntnis haben müssen (sog. Need-to-know-Prinzip) und sich vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.
    7.2.Zu den vertraulichen Informationen vom Betreiber gehören insbesondere die der Plattform zugrunde liegende Software in sämtlichen Code- und Ausdrucksformen sowie Informationen über den Aufbau und den Betrieb der der Plattform zugrunde liegenden IT-Architektur und der IT-Sicherheitseinrichtungen bei dem Betreiber. Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen vom Betreiber im Wege des Reverse Engineerings zu erlangen. Unter Reverse Engineering sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rückbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen, zu verstehen. Die Anwendung zwingend geltender urheberrechtlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
    7.3.Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die dem jeweiligen Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, oder die dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.
    7.4.Sich daneben aus einer bereits bestehenden Geheimhaltungsvereinbarung und/oder aus dem Gesetz ergebende Geheimhaltungspflichten (z.B. in Bezug auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse aus dem GeschGehG oder hinsichtlich personenbezogener Daten aus der DSGVO) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
    7.5.Es ist dem Kunden und jedem Nutzer untersagt, seine persönlichen Zugangsdaten zur Cloud-Oberfläche an unbefugte Dritte weiterzugeben. Alle Zugangsdaten sind geschützt aufzubewahren, so dass Dritte darauf nicht zugreifen können. Der Kunde wird den Betreiber unverzüglich benachrichtigen, sofern der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben könnten. Besteht der Verdacht einer unbefugten Kenntnisnahme der Zugangsdaten durch Dritte ist der Betreiber berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend zu sperren.
    7.6.Der Kunde übermittelt und verarbeitet über die zur Verfügung gestellten Plattform lediglich seine eigenen Daten. Soweit die dem Betreiber überlassenen Daten des Kunden einen Personenbezug aufweisen, ist der Kunde insoweit Verantwortlicher für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde stellt sicher, dass die für die Übermittlung an und Verarbeitung durch den Betreiber einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Betreiber im Auftrag des Kunden gelten die Bedingungen des gesonderten Vertrages zur Auftragsverarbeitung zwischen dem Kunden und dem Betreiber.
    8.Verbotene Aktivitäten
    8.1.Der Nutzer darf die Plattform nur für die bestimmungsgemäßen Zwecke und lediglich in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen sowie dem anwendbaren Recht nutzen.
    8.2.Jegliche Handlungen, die geeignet sind, den Betrieb der Plattform und/oder der zugrunde liegenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen, sind untersagt. Dies umfasst insbesondere:
    1. das Teilen von Inhalten, die Viren, Würmer, Malware, Trojaner oder schädliche Eigenschaften enthalten;
    2. die Verwendung von nicht durch den Betreiber freigegebener Software, Skripte oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
    3. das automatische Auslesen, Sperren, Überschreiben, Ändern, Kopieren von Daten und/oder anderen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist; und
    4. jegliche Aktivitäten zur Entschlüsselung, Dekompilierung, Disassemblierung, Rekonstruktion oder anderweitige Versuche, den Source Code von Software oder geschützten Algorithmen zu ermitteln, die vom Betreiber zum Betreiben der Plattform verwendet werden, es sei denn, dies ist nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften zulässig.
    8.3.Bei Kenntniserlangung einer rechtswidrigen, missbräuchlichen oder anderweitig unberechtigten Nutzung der Plattform hat sich der Nutzer per E-Mail an den lokalen AUMA Support (vgl Ziffer 7 AGB CORALINK Datendienste für CORALINK Plus Accounts) zu wenden. Der Support wird dann die Angelegenheit prüfen und ggf. entsprechende Schritte einleiten.
    8.4.Wenn der Kunde diese Vertragsbedingungen oder die Nutzungsbedingungen verletzt, ist der Betreiber zur sofortigen Sperrung bzw. Veranlassung der Sperrung des betreffenden Nutzerkontos und Löschung der gespeicherten Daten berechtigt. Eine Sperre darf nur erfolgen, wenn der Verstoß des Kunden unter Androhung der Sperre zuvor angemahnt wird und der Kunde den Verstoß nicht umgehend beseitigt. Weitergehende Rechte (insbesondere auf Schadensersatz, auch gegenüber dem Kunden, der gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt) bleiben unberührt. Der Betreiber behält sich vor eine Registrierung zu verweigern oder eine (zeitweise oder dauerhafte) Sperrung des Accounts zu veranlassen, wenn:
    1. falsche oder nicht vollständige Daten zum Zweck der Registrierung verwendet wurden;
    2. Kunden trotz Mahnung und Androhung der Sperre bei fruchtlosem Ablauf weiterhin gegen die Vertragsbedingungen oder die Nutzungsbedingungen verstoßen;
    3. beim Zugang oder der Nutzung der Plattform gegen geltendes Recht verstoßen wird;
    4. ein Nutzer über einen längeren Zeitraum hinweg (> 2 Jahre) den Account nicht genutzt hat.
    9.Änderungen an den Nutzungsbedingungen
    9.1.Der Betreiber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund funktionaler oder technischer Weiterentwicklungen der Plattform erforderlich ist.
    9.2.Der Betreiber wird den Kunden sowie die Nutzer beim Öffnen der CORALINK Module die Möglichkeit einräumen diese zu bestätigen und die CORALINK PLUS Kunden sowie Nutzer mittels eines dauerhaften Datenträgers (z.B. per Brief oder E-Mail) mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung oder Ergänzung informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dieser Mitteilung, so gilt dies als Zustimmung des Kunden zu der Änderung oder Ergänzung („Zustimmungsfiktion"). Der Betreiber wird den Kunden in der Benachrichtigung ausdrücklich auf diese Zustimmungsfiktion hinweisen. Die Zustimmungsfiktion gilt nicht für eine Änderung oder Ergänzung, die eine wesentliche Vertragspflicht betrifft, wenn dies zu einem ungünstigen Missverhältnis zwischen den jeweiligen Vertragspflichten der Vertragspartner zum Nachteil des Kunden führen würde. Im Falle eines Widerspruchs wird die Nutzungsvereinbarung zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt.
    10.Vertragslaufzeit, -kündigung und -wechsel eines CORALINK PLUS Accounts
    10.1.Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und von beiden Vertragsparteien ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
    10.2.Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
    10.3.Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform.
    10.4.In allen Fällen der Beendigung des Vertrages – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Plattform unverzüglich einzustellen. Auf Verlangen des Betreibers hat der Kunde die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen.
    11.Vertragswechsel eines CORALINK PLUS Accounts
    11.1.Der Kunde hat das Recht, zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln oder seine Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene IKT-Infrastruktur zu übertragen und beim Betreiber löschen zu lassen.
    11.2.Die Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt zwei Monate und beginnt mit dem Eingang des Wechsel- oder Löschungsverlangens beim Betreiber zu laufen.
    11.3.Abweichend von Ziffer 10 gilt der Vertrag als beendet:
    1. nachdem der Wechsel erfolgreich vollzogen ist; oder
    2. nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine Daten löschen möchte.
    3. Der Betreiber wird den Kunden über eine Vertragsbeendigung nach dieser Ziffer in Textform unterrichten.

    11.4.Der Kunde kann den Betreiber nach Ablauf der Kündigungsfrist über seine Entscheidung unterrichten:
    1. zu einem anderen Anbieter zu wechseln;
    2. zu einer eigenen IKT-Infrastruktur zu wechseln;
    3. seine Daten und digitalen Vermögenswerte löschen zu lassen.
    11.5.Der Betreiber ermöglicht dem Kunden auf dessen Verlangen, alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen nach Ablauf der Kündigungsfrist, zu übertragen.
    11.6.Ist der Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt der Betreiber dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen mit, begründet die technische Undurchführbarkeit und gibt einen alternativen Übergangszeitraum von maximal sieben Monaten an.
    11.7.Der Kunde ist berechtigt, den Übergangszeitraum einmal um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern.
    11.8.Während dieser Übergangsfrist verpflichtet sich der Betreiber:
    1. dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten angemessene Unterstützung beim Vollzug des Wechsels zu leisten;
    2. mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs des Kunden aufrechtzuerhalten;
    3. eindeutig über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste zu unterrichten (siehe dazu auch die Datenhinweise);
    4. während des Wechsels für ein hohes Maß an Sicherheit zu sorgen.
    11.9.Der Betreiber unterstützt die Ausstiegsstrategie des Kunden durch Bereitstellung aller einschlägigen Informationen, sofern der Kunde solche vom Betreiber anfordert.
    11.10.Die während des Wechselvollzugs übertragbaren Datenkategorien, nicht übertragbaren Datenkategorien und Wechselentgelte ergeben sich aus den Datenhinweisen.
    11.11.Dem Kunden wird eine Frist für den Datenabruf von mindestens 30 Kalendertagen nach Ablauf des Übergangszeitraums gewährt.
    11.12.Alle exportierbaren Daten des Kunden werden nach Ablauf des Abrufzeitraums vollständig gelöscht, sofern der Wechsel erfolgreich vollzogen ist.
    12.Schlussbestimmungen
    12.1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    12.2.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen A. und B. ergeben, ist das für den Hauptsitz des Betreibers zuständige Gericht, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen und der Nutzung der einzelnen CORALINK Module gleich aus welchem Rechtsgrund ist der Sitz von AUMA Riester GmbH & Co. KG, 79379 Müllheim, Deutschland. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Betreiber hat das Recht, Klage auch an jedem anderen zuständigen Gericht zu erheben.
    12.3.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Angebots unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung werden die Vertragspartner eine gültige bzw. durchführbare Bestimmung vereinbaren, die dem beabsichtigten Zweck der ursprünglich vereinbarten Klausel am nächsten kommt.